Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, wenn sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Stillschweigen unsererseits gegenüber den Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

    2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Bei Sofortlieferung oder Lieferung von geringem Wert kommt der Vertrag mit Auslieferung der Ware zustande.

  2. Angebote

    1. Die in den Angeboten von uns genannten Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind freibleibend.

    2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Auch bei verbindlichen Verträgen behalten wir uns für den Besteller zumutbare geringfügige Änderungen oder technische Verbesserungen und die daraus ggf. resultierende Preisanpassung vor.

    3. An unseren Angeboten, Zeichnungen, Berechnungsunterlagen und anderen Unterlagen behalten wir uns das ausschließliche Eigentümer- und Urheberrecht vor.

  3. Lieferungen

    1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Der Beginn der von uns genannten Lieferzeit setzt die Klärung und Bestätigung aller technischen Fragen voraus.

    2. Durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Ausfall von Zulieferern oder andere nicht unerhebliche Einflüsse verursachte Betriebsstörungen – im eigenen Betrieb oder auch bei unseren Zulieferern – befreien uns von der Einhaltung verbindlicher Lieferfristen. Dem Besteller bleibt in diesem Fall der Rücktritt nach angemessener Nachfristsetzung vorbehalten.

    3. Unsere Haftung für Lieferverzug ist auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes pro Woche des Lieferverzugs, und maximal 5% des Lieferwertes, beschränkt, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

  4. Versand

    1. Der Versand erfolgt, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung erfolgte, auf Grundlage des INCOTERMS 2020 „FCA Verkäufer“. Die Verpackungsart ist uns freigestellt und erfolgt mangels anderer Weisung des Bestellers nach unserem Ermessen.

    2. Sofern der Besteller es ausdrücklich wünscht, werden wir die Ware gegen Transportschaden oder Verlust versichern; die dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller.

    3. Die Gefahrtragung ergibt sich aus dem vereinbarten INCOTERM.

  5. Mängelhaftung

    1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel untersucht und uns vorhandene Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

    2. Wir stehen nicht für unsere öffentlichen Äußerungen ein, die sich auf Eigenschaften der gelieferten Waren beziehen, wenn und soweit der Besteller nicht nachweisen kann, dass diese Äußerungen seine Entscheidung zum Abschluss des Vertrages mit uns beeinflusst haben oder wenn die Äußerungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits berichtigt waren.

    3. Ist die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, neu zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Nacherfüllung hat uns der Besteller angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben.

    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

    5. Mängelansprüche erlöschen, wenn der Besteller uns das gelieferte Teil nicht innerhalb angemessener Frist nach Bekanntwerden der Mängel zur Behebung der Mängel zur Verfügung stellt oder uns Zugang ermöglicht. Mängelansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Besteller von uns angebrachte Sicherungen, Siegel oder Einstellplomben beschädigt. Für unsachgemäße Eingriffe, falsche Bedienung, Nichtbeachten der Einbauvorschriften, nicht anwendungskonforme Nutzung oder Überlastung haften wir nicht.

    6. Schäden, die durch Nichteinhaltung unserer Vorschriften und Bedingungen für Installation, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgeräte, Betriebsstoffe, Stromarten und -spannungen, begründen keine Mängelansprüche. Das Gleiche gilt bei Verschleiß., sowie Überlastung.

    7. Von uns gelieferte Software ist mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einhaltung anerkannter Programmierregeln entwickelt worden. Sie erfüllt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Funktion, die in unseren Angeboten genauer ausgeführt ist. Voraussetzung unserer Gewährleistung für gelieferte Software ist die Reproduzierbarkeit eines Mangels. Der Besteller hat diesen Mangel ausreichend zu beschreiben.

    8. Im Übrigen richtet sich unsere Haftung für Mängel nach den Bestimmungen in Ziffer 6.

    9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

  6. Haftungsbeschränkung

    1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 15% des Lieferwertes.

    2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.

    4. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Beschränkung gilt auch, wenn der Besteller Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

    5. Der Ausschluss oder die Einschränkung der Schadensersatzhaftung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  7. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Es gelten die bei der Lieferung gültigen Preise und Umsatzsteuersätze (USt.). Sie verstehen sich „FCA Verkäufer“ gemäß INCOTERMS 2020, zzgl. Verpackung, die nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt wird.

    2. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

    3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden – vorbehaltlich weiterer Rechte – Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen 3-Monats-EURIBOR berechnet.

  8. Eigentumsvorbehalt

    1. Zur Erfüllung aller gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

    2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich USt.) zu den Werten der anderen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

    3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

    4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

  9. Nutzungsrechte und Geheimhaltung

    1. Besteht zwischen dem Besteller und uns bereits eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung, so tritt diese an Stelle der nachfolgenden Ziffern 9. 2 und 9.3.

    2. Vom Besteller erlangte und als VERTRAULICH gekennzeichnete Informationen werden wir, soweit sie nicht allgemein oder uns auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind, Dritten nicht zuganglich machen. Ferner werden wir die erlangten VERTRAULICHEN Informationen des Bestellers gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung schützen. Der Besteller kann die Herausgabe seiner VERTRAULICHEN Informationen nur insoweit verlangen, als dass die Herausgabe nicht uns zustehende Rechte oder Pflichten verletzt.

    3. Von uns erlangte und als VERTRAULICH gekennzeichnete Informationen wird der Besteller, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind, Dritten nicht zuganglich machen. Ferner wird der Besteller die erlangten VERTRAULICHEN Informationen gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung schützen. Zeichnungen, Prinzipdarstellungen, Angebote, technische Beschreibungen, Spezifikationen, Software/Quellcode, sowie Kostenvoranschläge sind generell, auch wenn sie keinen expliziten VERTRAULICH Vermerk beinhalten, als VERTRAULICH i.S. dieser Ziffer zu behandeln und Dritten in keinem Fall zuganglich zu machen, es sei denn, bei dem Dritten handelt es sich um eine behördliche Institution die Kraft Gesetz, Anordnung oder Verordnung zur Einsichtnahme berechtigt ist.

    4. Wir räumen dem Besteller das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht zur Nutzung des Liefergegenstands, im Rahmen der üblichen Nutzung innerhalb seines Geschäftsbetriebs, ein.

    5. Der Nachbau des Liefergegenstands sowie das Fertigen von Kopien ist dem Besteller ausdrücklich untersagt.

    6. Über die Ziffern 9.4 und 9.5 hinausgehende Nutzungsrechte an unseren gewerblichen Schutz- und bzw. oder Urheberrechten und bzw. oder Markenrechten werden dem Besteller nicht eingeräumt, weder implizit noch explizit.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Dresden).

    2. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Fall ersatzweise eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses möglichst nahe kommt.

 

 

Dresden, im Februar 2024

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